Prüfung ortsveränderlicher
elektrischer Betriebsmittel DGUV-V3
Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV/GUV-V A) ist der Unternehmer (Betreiber) verpflichtet, für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen. Gegenstand der Prüfung im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind:
- ortsfeste elektrische Betriebsmittel
- ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
- stationäre Anlagen
- nicht stationäre Anlagen
Unser bestens geschultes Personal führt die Prüfungen durch und erstellt die Dokumentation. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot!